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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.01.2023
1. Leistungen

1.1. Die Firma Demirovic & Partner (im Folgenden "D&P" genannt) erbringt ihre Verpfl ichtungen mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
1.2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern D&P diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
1.3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.
1.4. Das Personal von D&P ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Soweit Leistungen vertraglich vereinbart werden, die nicht Teil des Frachtvertrages sind, ist die Haftung auf 50.000 Euro je Schadensfall begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit von D&P oder seines Personals verursacht wurde oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pfl ichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet D&P nur für sorgfältige Auswahl.


2. Geltungsbereich und Änderung der AGB
2.1. D&P erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen ("AGB"), welche der Vertragspartner ("Kunde") durch Erteilung des Auftrages anerkennt. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn D&P ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.2. Diese AGB gelten für alle ab dem 01.01.2023 abgeschlossenen Aufträge/Verträge mit D&P.
2.3. Eine nach Auftragserteilung erfolgte Aberkennung dieser AGB wird ausgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach §§407ff . HGB sowie § 415 HGB.

 
3. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Duisburg.
 
4. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

 
5. Beauftragung Dritter
D&P kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzuges beauftragen.

 
6. Transportsicherungen/Hinweispfl icht des Absenders
6.1. Der Absender ist verpfl ichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfi ndlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern.
6.2. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist D&P nicht verpfl ichtet.
6.3. Bei gefährlichem Gut im Umzugsgut ist der Absender verpfl ichtet, D&P rechtzeitig über die Gefahr zu informieren.
6.4. Weisungen und Mitteilungen
Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an D&P zu richten.

7. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpfl ichtet, sicherzustellen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche von D&P ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten sind.

9. Rechnung und Preise
9.1. Dem Kunden ist die aktuelle Preisliste bekannt, und er erkennt sie an.
9.2. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug bar zur Zahlung fällig.

10. Kartons und Packsorgfalt
10.1. Der Kunde hat für die Packsorgfalt seiner Kartons selbst zu sorgen.
10.2. Kartons dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und müssen plan verschlossen werden.
10.3. Bei Mietkartons, die durch den Umzug beschädigt werden, werden diese in Rechnung gestellt.
10.4. Der Kunde darf die Umzugskartons beschriften, bei Beschädigung ist der Karton zu ersetzen.
10.5. Gemietete Umzugskartons sind spätestens 14 Tage nach dem Umzug unbeschädigt zurückzugeben.

11. Umzugsdauer
11.1. D&P bemüht sich, die geplante und vereinbarte Umzugsdauer einzuhalten.
11.2. Keine Halteverbotszone gebucht: Der Kunde sorgt einen Tag vor dem Umzugstermin für ausreichende Parkmöglichkeit des Umzugswagens vor der alten und neuen Wohnung.

12. Rücktritt und Kündigung
12.1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung, es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
12.2. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen.

13. Datenschutz
D&P verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages.

14. Allgemeine Bestimmungen
14.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
14.2. Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.3. D&P kann den erteilten Auftrag nach Annahme auch ablehnen, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen.

15. Sonstiges
15.1. Die Zugänglichkeit der Wohnungen muss gewährleistet werden. Bodenbeläge müssen geschützt werden.
15.2. Der Kunde überprüft vor Abfahrt, dass keine Gegenstände versehentlich mitgenommen oder stehen gelassen werden.
15.3. Der Kunde mietet einen Umzug, die eingesetzten Fahrzeuge und Mitarbeiter können variieren.
15.4. Kosten und Kostenvoranschläge
15.4.1. Ein Besichtigungsprotokoll kann nur eine Schätzung sein, wenn es um das Umzugsvolumen oder die Anzahl der Fahrzeuge geht.
15.4.2. Kostenvoranschläge oder Kostenvereinbarungen beziehen sich auf sogenannte 1 zu 1 Umzüge. Die Firma D&P führt einen Möbel Ab-Transport und Aufbau durch, jedoch keine Möbelrestauration. Umbauarbeiten können durch D&P nach gesonderter Beauftragung durchgeführt werden, wobei diese gesondert vergütet werden.

16. Schadensfall/Schadensanzeige
16.1. D&P wird gewährt, einen entstandenen Schaden/Defekt an Möbeln oder Geräten, Böden, Belegen, Türen und Rahmen, Wänden und Geländern durch Reparatur oder Nachbesserung wieder in Ordnung oder Funktion zu bringen. Hierfür wird D&P 3x die Möglichkeit gegeben.
16.2. In jedem Schadensfall trägt der Kunde einen Selbstbehalt von 199,-€, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von D&P für den Schadenseintritt verantwortlich ist.
16.3. Der Kunde muss den Umzugsvorgang beaufsichtigen, insbesondere am Umzugswagen während des Ein- oder Ausladens. Bei Diebstahl haftet der Auftraggeber.
16.4. Schadensanzeige: Das Umzugsgut muss nach dem Umzug auf Schäden kontrolliert werden. Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts erlöschen, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich erkennbar war und D&P nicht spätestens 1 Tag nach der Ablieferung angezeigt wurde oder wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und D&P nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung gemäß § 451f HGB angezeigt wurde.

17. Haftungsgrenze
17.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist das Umzugsgut bis 620,-€/m³ zum Zeitwert gemäß § 451e HGB grundversichert. Eine höhere Versicherung ist gegen Aufpreis möglich.

18. Verjährung
Ansprüche aus einer Beförderung gemäß §§ 407 ff HGB verjähren in einem Jahr, beginnend mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde.

19. Umzugsdauer
19.1. D&P bemüht sich, die geplante und vereinbarte Umzugsdauer einzuhalten. Verbindliche Zusagen über die Gesamtdauer des Umzuges werden jedoch nicht gemacht.

20. Fälligkeit des vereinbarten Entgeltes
20.1. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto von D&P zu bezahlen.
20.2. Auslagen in ausländischer Währung werden nach dem am Zahlungstag festgestellten Wechselkurs abgerechnet.
20.3. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpfl ichtung nicht nach, ist D&P berechtigt,
das Umzugsgut einzulagern.
20.4. § 419 HGB fi ndet entsprechende Anwendung.

21. Datenschutz
Die Firma D&P verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

22. Allgemeine Bestimmungen
22.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Auftrages/Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
22.2. Salvatorische Klausel: Ist eine Bestimmung dieses Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
22.3. Die Firma D&P kann den erteilten Auftrag nach Annahme auch ablehnen, wenn schwerwiegende Gründe dafür vorliegen. Als schwerwiegender Grund zählt auch, wenn der Kunde gegenüber D&P unrichtige Angaben macht. Sollten Vorschäden an den Möbeln oder Räumlichkeiten vorhanden sein, die ein schriftliches Dokumentieren der Schäden erfordern, hat der Kunde keinen Anspruch auf Fortführung der Arbeiten, falls keine Einigung über die Notwendigkeit einer schriftlichen Dokumentierung der vorhandenen Schäden getroff en werden kann. Erstellte Angebote gelten immer unter Vorbehalt der Nachprüfung und solange der Termin nicht vergeben wird (zeitnahe Entscheidung sinnvoll).

23. Sonstiges
23.1. Die Zugänglichkeit der neuen und alten Wohnung muss der Firma D&P gewährt werden. Teppiche, Parkettböden und andere Bodenbeläge müssen in der alten und neuen Wohnung vom Kunden abgedeckt und geschützt werden. Beschädigungen oder Verschmutzungen, die durch Missachtung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
23.2. Der Kunde muss dafür Sorge tragen, dass keine Gegenstände oder Einrichtung versehentlich mitgenommen oder stehen gelassen werden. Die Fahrzeuge sind vor Abfahrt auf leeren Zustand zu überprüfen.
23.3. Der Kunde mietet keinen Umzugswagen, sondern einen Umzug. Es können weniger, mehr oder andere Fahrzeuge eingesetzt werden als schriftlich festgehalten wurde. Gleiches gilt für die Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter. Diese Angaben sind nur voraussichtlich.

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